Hagelschäden an der Fassade – das sollten Sie jetzt tun
Der Hagelsturm vom Freitag, 28. August 2026 hat in der Region Winterthur an zahlreichen Gebäuden Spuren hinterlassen. Neben Dächern, Storen und Photovoltaikanlagen können auch Fassaden betroffen sein. Besonders auffällig sind Dellen, abgeplatzte Stellen sowie kleine Löcher im Verputz oder in der Aussendämmung. Sie haben Schäden entdeckt? Wir unterstützen Sie gerne.

Fassade nach dem Hagel kontrollieren
Betrachten Sie Ihre Fassade möglichst von allen Seiten. Achten Sie dabei besonders auf:
- Dellen und deutlich sichtbare Einschlagstellen
- Risse oder Löcher im Verputz oder in der Farbe
- beschädigte Fassadenverkleidungen
- Stellen, an denen Dämmmaterial sichtbar ist
- Feuchtigkeit oder Verfärbungen an der Fassade
Kontrollieren Sie auch weniger gut sichtbare Bereiche, beispielsweise unter Vordächern, bei Fensteranschlüssen oder an besonders stark dem Wetter ausgesetzten Gebäudeseiten. Sind Sie sich unsicher, wie Sie dabei vorgehen sollen, melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Müssen kleine Löcher sofort repariert werden?
Nicht jede Delle ist ein dringender Notfall. Ist die Oberfläche jedoch aufgebrochen, sind Löcher entstanden oder liegt Dämmmaterial frei, sollte die beschädigte Stelle möglichst bald von einer Fachperson beurteilt werden. Durch eine beschädigte oder undichte Gebäudehülle kann Wasser eindringen und Folgeschäden verursachen. Bei einer offenen oder undichten Stelle ist somit rasches Handeln angezeigt. Falls nötig, sollte sie zunächst provisorisch vor Regen geschützt werden.
Wie gehen Sie am besten vor?
- Analyse des Schadens
Wenn Sie möchten, analysieren wir Ihren Schaden direkt vor Ort. - Verhinderung von Folgeschäden
Sind Löcher vorhanden oder ist die Fassade sichtbar undicht, schützen Sie die Stelle vor weiterem Regen. Bei schwer zugänglichen oder hoch gelegenen Fassadenbereichen übernehmen wir diese Arbeit gerne für Sie. - Meldung an die Gebäudeversicherung
Nach der Analyse erstellen wir Ihnen eine Offerte für die Reparatur, die Sie bei der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich (GVZ) einreichen können. Ist die Offerte unter CHF 10’000, können die Schäden direkt behoben werden. Die Rechnung kann anchliessend bei der GVZ eingereicht werden. - Reparatur der Fassade
Sobald die Kostengutsprache der GVZ vorliegt, führen wir die Reparatur gerne für Sie aus.
Der Läbesruum unterstützt Sie bei Hagelschäden an Ihrer Fassade
Die Malerarbeiten des Läbesruums unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung und Behebung kleinerer Hagelschäden an verputzten oder gestrichenen Fassaden. Wir schauen uns die betroffenen Stellen an und zeigen Ihnen auf, welche Reparaturarbeiten notwendig und sinnvoll sind.
Je nach Schaden führen wir Ausbesserungsarbeiten am Verputz und am Farbanstrich aus. Dabei achten wir darauf, dass die beschädigten Stellen fachgerecht geschlossen und möglichst gut an die bestehende Fassade angepasst werden.
Sie sind unsicher, ob es sich nur um einen optischen Schaden handelt oder ob die Fassade geöffnet wurde? Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.
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