
Spenden
Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag an unsere Arbeit: Menschen sozial und beruflich zu integrieren und sie ganzheitlich zu unterstützen.
Der gemeinnützige Verein Läbesruum ist laut Bestätigung des Kantonalen Steueramtes Zürich steuerbefreit und Sie erhalten von uns eine Spendenbestätigung.
Inhaltsverzeichnis
So verwenden wir Ihre Spende
Allgemeine Spenden
Diese Mittel setzen wir überall dort ein, wo sie am dringendsten benötigt werden. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie beispielsweise die interne Sozialberatung oder wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur.
Unterstützungsfonds
Mit Beiträgen aus diesem Fonds unterstützen wir gezielt Mitarbeitende in der Integration. Dank Ihrer Spende können wir dort helfen, wo es am nötigsten ist. Wir beteiligen uns an Weiterbildungskosten, Fahrprüfungen, Zahnarztrechnungen, helfen bei Krankheit oder federn mit Darlehen finanzielle Engpässe ab.
Ausbildungsfonds
Die Beiträge aus dem Ausbildungsfonds verwenden wir, um das Angebot von unterstützten Lehrstellen beim Läbesruum zu ermöglichen und auszubauen. Gleichzeitig dienen sie dazu, unser internes Bildungsangebot allen Personen zugänglich zu machen. Dies ist besonders wichtig bei Personen, die keine finanzielle Unterstützung einer zuweisenden Stelle wie der Sozialhilfe erhalten.
Jobcoaching
Viele unserer Mitarbeitenden haben das Potenzial für den Übertritt in den regulären Arbeitsmarkt, brauchen dabei jedoch Unterstützung. Mit einem individuellen Jobcoaching unterstützen wir sie dabei. Bezieht jemand Sozialhilfe, übernimmt diese die anfallenden Kosten. Wenn nicht, braucht es Stiftungsgelder oder Spenden. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie Jobcoaching und damit einen wichtigen Schritt Richtung regulären Arbeitsmarkt.
So können Sie spenden
Bestellen Sie einen personalisierten Einzahlungsschein unter +41 52 235 35 15 oder info@laebesruum.ch.
Oder scannen Sie den QR-Code und geben Sie das gewünschte Projekt unter «Bemerkung» an.
Unser Spendenkonto

PostFinance
CH42 0900 0000 1597 4558 6
Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Projekte mit einem grösseren Beitrag unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an Oliver Seitz, Geschäftsführer Läbesruum, Telefon +41 52 235 13 47.
Jeder Beitrag zählt und macht einen Unterschied. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Trauerspenden
Mit einer Trauerspende haben Sie die Möglichkeit, im Gedenken an Verstorbene etwas Gutes zu tun. Damit das Spenden möglichst einfach ist, platzieren Sie bitte auf der Todesanzeige einen entsprechenden Hinweis.
Dieser kann beispielsweise wie folgt lauten:
Anstelle von Blumenspenden berücksichtige man den Läbesruum, Winterthur.
IBAN-Nr. CH42 0900 0000 1597 4558 6, Vermerk: Trauerfall «Vorname, Nachname»
Damit wir Sie über den Eingang der Spenden informieren können, teilen Sie uns bitte den Namen der verstorbenen Person mit. Gerne erstellen wir für Sie eine Übersicht aller eingegangenen Beträge sowie der Spenderinnen und Spender.
Testament und Legate
Ein Testament oder Legat ermöglicht es Ihnen, über Ihr Leben hinaus Solidarität mit den Menschen im Läbesruum zu zeigen. Wenn Sie ein Testament aufsetzen, können Sie Ihre Wünsche rechtsverbindlich festlegen. Dabei haben Sie unter Berücksichtigung des Pflichtteils die Möglichkeit, einen Teil Ihres Nachlasses einer sozialen Institution wie dem Läbesruum zu hinterlassen.
Kostenlose Beratung von DeinAdieu
In diesem Zusammenhang sind wir für Sie eine Zusammenarbeit mit dem Onlineportal DeinAdieu eingegangen. DeinAdieu unterstützt Sie zum Beispiel bei Fragen zur Vermögensregelung, bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrages. Wir sind überzeugt davon, dass das Angebot von DeinAdieu für alle einen Mehrwert darstellt.
Möchten Sie sich gerne beraten lassen? Auf Wunsch erhalten Sie hier eine kostenlose juristische Beratung.
Warum ist ein Testament sinnvoll?
Wenn eine Person kein Testament hinterlässt, bestimmt das Gesetz, wer das Vermögen erbt. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge können Sie mit einem Testament eigene Wünsche festlegen. So entscheiden Sie, welche Personen oder Institutionen berücksichtigt werden, die nach dem Gesetz nichts erben würden.
Unser Partner DeinAdieu stellt Ihnen Vorlagen für Testamente zur Verfügung.
Wie erstelle ich ein Testament?
Es müssen Formvorschriften und gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Sonst ist das Testament unter Umständen ungültig oder kann vor Gericht angefochten werden. Wir stellen Ihnen kostenlos die Möglichkeit zur Verfügung, eine persönliche Testaments-Vorlage online zu erstellen. Wir danken Ihnen von Herzen, wenn Sie den Läbesruum berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft, einem Legat und einer Schenkung?
Es gibt verschiedene Arten, sein Vermögen zu hinterlassen:
Eine Erbschaft umfasst das gesamte Vermögen oder einen prozentualen Anteil davon, der nach dem Tod einer Person an die Erbinnen und Erben übergeht.
Ein Legat (Vermächtnis) ist ein genau bestimmter Betrag oder ein einzelner Gegenstand, den jemand in einem Testament einer bestimmten Person oder Organisation zukommen lässt.
Eine Schenkung findet zu Lebzeiten statt. Eine Person überträgt freiwillig Geld oder Vermögenswerte, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.
Weitere Informationen finden Sie bei DeinAdieu.
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag?
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie richtet sich an Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen.
Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie entscheiden und handeln darf, wenn Sie urteilsunfähig werden. Die von Ihnen bestimmte Person kann persönliche, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten für Sie übernehmen.
Auch zur Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen stellt Ihnen unser Partner DeinAdieu Vorlagen und wertvolles Wissen zur Verfügung.
In diesen Tätigkeitsbereichen integrieren wir erwerbslose Menschen

















